| 1.
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Die
Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns
gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden
Forderungen unser Eigentum. Auch dann wenn die Ware über den Besteller
an eine dritte Person weiter Veräußert wird. Waren
dürfen ohne schriftliche Einwilligung
weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Von einer etwaigen
Pfändung durch Dritte hat uns der Besteller sofort zu unterrichten und
uns jede zur Wahrung unsere Rechte erforderliche Hilfe zu leisten. Der
Besteller ist zur Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware
jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes
berechtigt. Die Forderungen aus Weiterveräußerungen tritt der
Besteller schon jetzt an uns ab. Der Besteller ist zum Einzug der uns
abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange wir diese
Ermächtigung nicht widerrufen haben. Die Einziehungsermächtigung
erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn und sobald der
Besteller seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt oder in Vermögensverfall
gerät. Der Besteller hat auf Verlangen unverzüglich schriftlich
mitzuteilen, an wen er Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm
aus der Veräußerung zustehen. Außerdem hat er uns die für die
Geltendmachung der uns abgetretenen Forderungen erforderlichen
Unterlagen herauszugeben. Wir sind berechtigt, dem Abnehmer des Bestellers die Abtretung der Forderung des Bestellers
an uns mitzuteilen und Forderungen einzuziehen. Kommt der Besteller mit
seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber in Verzug oder tritt eine
wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, sind
wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte unter Aufrechterhaltung des
Kaufvertrages berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese
Abzuholen. Der Besteller verliert sein Recht zum Besitz. Wir
verpflichten uns, das uns zustehende Eigentum an den Waren und uns
abgetretenen Forderungen auf Verlangen des Bestellers an diesen zu übertragen und rückabzutreten, wenn und soweit deren Wert der
uns insgesamt zustehenden Forderungen (einschließlich eventueller
Zinsen und Nebenkosten) um 20 % übersteigt.
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| 2. |
Für
Kundendienstarbeiten gelten außerdem folgende besonderen Bedingungen:
Eine Prüfpflicht trifft uns nur, wenn ein Prüfvertrag abgeschlossen
ist. Geprüft werden nur Geräte, die der Besteller dem Prüfer
vorweist. Die vorzunehmende Prüfung erstreckt sich auf die Funktionsfähigkeit
sowie auf den äußeren Zustand der Geräte. Die bei der Prüfung
festgestellte oder herbeigeführte Einsatzbereitschaft der Geräte bestätigt
der Prüfer durch Plombierung und einem am Gerät befestigten Prüfnachweis
mit Datum und Angabe seiner Prüfnummer. Die Prüfgebühren werden
besonders vereinbart. Füll- oder Treibmittel und Ersatzteile werden zum
jeweiligen Listenpreis berechnet. Für die Haftung und die Gewährleistung
gelten die Ziffern 6 und 10 auf diesem Blatt. Der Prüfer
unterliegt bei seiner Prüftätigkeit keinen Weisungen, die den Prüfumfang
und seinen Beurteilungsmaßstab einschränken. |
| 3. |
Allen
Lieferungen und Leistungen liegen unsere Allgemeinen Geschäfts- und
Wartungsbedingungen zugrunde. Widersprechende Geschäftsbedingungen des
Bestellers werden von uns auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen
nicht ausdrücklich widersprochen haben. |
| 4. |
Unsere
Angebote sind stets freibleibend. Für den Umfang unserer
Verpflichtungen ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend. |
| 5. |
Die
Lieferfrist verlängert sich angemessene bei Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen,
soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder
Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Dies
gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. |
| 6. |
Schadensersatzansprüche
des Bestellers wegen Leistungsverzugs, Unvermögens oder Unmöglichkeit,
wegen positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß
oder wegen unerlaubter Handlung, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz
von Schäden, die nicht an den Liefergegenstand selbst entstanden sind
(Folgeschäden) werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. |
| 7. |
Unsere
Preise verstehen sich in EURO ab Werk ausschließlich Verpackung,
Fracht, Porto und Versicherung. Bei Vorsteuerabzugsberechtigten
verstehen sich unsere Preise zuzüglich der zur Zeit gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Besteller, die Vollkaufleute,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen sind, gelten für alle Lieferungen unsere am Tag der
Lieferung gültigen Preise, insbesondere unsere Listenpreise. |
| 8. |
Die
Lieferungen und Leistungen werden gemäß & 286 BGB zur Zahlung fällig,
wenn keine anderen Zahlungsbedingungen
vereinbart wurden. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen können 2%
Skonto vom Rechnungsbetrag abgezogen werden. Unberechtigte Abzüge (z.B.
Skonto oder Mahngebühren) werden nachgefordert, wenn nötig auch
gerichtlich. Schecks werden nur erfüllungshalber ohne Gewähr sowie nur
nach Vereinbarung unter der Voraussetzung ihrer Einlösung angenommen.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden unbeschadet weitergehender Rechte
nach entsprechender Mahnung Verzugszinsen gemäß & 288 BGB erhoben
und berechnet. Der Besteller ist nur berechtigt, gegenüber unseren fälligen
Zahlungsansprüchen ein Zurückbehandlungsrecht geltend zu machen, wenn
es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; er kann gegenüber unseren
Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen. |
| 9. |
Offensichtliche
Mängel sind spätestens innerhalb von 14 Tagen zu rügen. Die Frist
wird nur durch Eingang der Rüge bei uns gewährt. Nach Ablauf der Frist
ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Für Besteller, die Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen sind, gelten die insoweit weitergehenden Vorschriften
des
§ 377 HGB. Für Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
leisten wir innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen zunächst
ausschließlich in der Weise Gewähr, daß wir nach unserer Wahl
entweder die Ware unentgeltlich nachbessern oder mangelfreie Ware
nachliefern. Ist die Nachbesserung unmöglich oder fehlgeschlagen oder
wird die Nachbesserung oder Nachlieferung von uns nicht innerhalb eines
angemessenen Zeitraums vorgenommen, kann der Besteller nach seiner Wahl
entweder Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen. Online bestellte Waren können innerhalb der
gesetzlichen Frist unversehrt zurück geschickt werden und der
Privatkunde erhält sein Geld zurück. Für Montageanleitungen und
Betriebskonstruktionen übernehmen wir keine Haftung. |
| 10. |
Erfüllungsort
für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Sitz in
Arnstein / Weismain Ofr.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist für
Vollkaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts
Lichtenfels/Ofr. |
| 11. |
Durch
die Unterschrift bzw. die Auftragserteilung erkennt der Kunde die
vorstehenden AGB’s ohne Einschränkungen an. Diese sind auch ohne
Unterschrift oder Stempel des Kunden auf der Rechnung gültig, z.B. bei
telefonischen Bestellungen. |
| 12. |
Sollte
eine der vorgenannten Punkte nicht dem gültigen Gesetz entsprechen, so
tritt die entsprechende gesetzl. Regelung hierfür in Kraft. Die
weiteren Punkte bleiben hiervon unberührt. |