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Überprüfung von RWA Anlagen RWA – Anlagen können Ihr Leben retten, und stellen in Brandfall folgendes sicher
-Schutz der Einsatzkräfte beim Löschangriff -Schutz der Gebäude und deren Inhalt durch Ableitung von Rauch und Wärme. -Aufrechterhaltung von Flucht und RettungswegenRedzierung von Folgeschäden durch Rauch und Wärme
Es gibt folgende RWA – Systeme
-Elektrische RWA – Systeme (meistens in Treppenhäuser anzutreffen) -Pneumatische RWA – Systeme( meistens in Industriegebäude anzutreffen)
Wer muss RWA – Anlagen prüfen lassen?
Wenn Sie Betreiber eines Gewerbebetriebes sind der über RWA – Anlagen verfügt, sind Sie gemäß § 53 (Verordnung über Arbeitsstätten) zur jährlich Wartung der Feuerlöscheinrichtung verpflichtet. Sollte diese Verordnung vom Betreiber von RWA – Anlagen nicht beachtet werden, macht er sich strafbar und im Schadensfall gegenüber seinem Versicherer schadenersatzpflichtig.
Hinweis:
Sollten Sie RWA–Anlagen besitzen obwohl diese vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben sind, gilt auch hier die Prüfpflicht.
Prüfintervall:
Die Prüfung und Wartung muss Jährlich gemäß den aktuell geltenden DIN- und VDS Vorschriften durchgeführt werden.
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