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 Kundendienst:  Überprüfung von Wandhydranten | Überprüfung von Feuerlöschern | Überprüfung von Druckschläuchen | Überprüfung von RWA Anlagen

Überprüfung von RWA Anlagen
RWA – Anlagen können Ihr Leben retten, und stellen in Brandfall folgendes sicher

-Schutz der Einsatzkräfte beim Löschangriff
-Schutz der Gebäude und deren Inhalt durch Ableitung von Rauch und Wärme.
-Aufrechterhaltung von Flucht und RettungswegenRedzierung von Folgeschäden durch Rauch und Wärme

Es gibt folgende RWA – Systeme

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Elektrische RWA – Systeme (meistens in Treppenhäuser anzutreffen)
-Pneumatische RWA – Systeme( meistens in Industriegebäude anzutreffen)

Wer muss RWA – Anlagen prüfen lassen?

Wenn Sie Betreiber eines Gewerbebetriebes sind der über RWA – Anlagen verfügt, sind Sie gemäß § 53 (Verordnung über Arbeitsstätten) zur jährlich Wartung der Feuerlöscheinrichtung verpflichtet.
Sollte diese Verordnung vom Betreiber von RWA – Anlagen nicht beachtet werden, macht er sich strafbar und im Schadensfall gegenüber seinem Versicherer schadenersatzpflichtig.

Hinweis:

Sollten Sie RWA–Anlagen besitzen obwohl diese vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben sind, gilt auch hier die Prüfpflicht.

Prüfintervall:

Die Prüfung und Wartung muss Jährlich gemäß den aktuell geltenden DIN- und VDS Vorschriften durchgeführt werden.


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