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Überprüfung | Wandhydranten u. Steigleitungen
In den DIN – Normen 14461 und 14462 wird die Überprüfung von Hydranten und Steigleitungen reglementiert. Diese von den Baubehörden vorgeschriebene Prüfung sieht folgende Prüffristen vor:
Prüffristen
- Steigleitung „nass“ | nach spätestens einen Jahr - Steigleitung „nass / trocken“ | nach spätestens einen Jahr - Steigleitung „trocken“ | nach spätestes zwei Jahren
Steigleitungen
Steigleitungen –trocken- sind in erster Linie für den Löschangriff durch die Feuerwehr gedacht.
Wandhydranten
Wandyhydranten sind für den „Löschangriff“ durch anwesende Personen gedacht, und stellen die Wasserversorgung der Feuerwehr sicher.
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